Verkehrsrecht
Unter Verkehrsrecht versteht man nicht nur die gesetzliche Regelung des Straßenverkehrs, sondern sämtliche mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Umstände, vor allem die Rechtsbeziehungen, die sich zwischen den Verkehrsteilnehmern, insbesondere infolge eines Verkehrsunfalls zwischen Kraftfahrzeugen und/oder Personen, ergeben.
Das Verkehrsrecht umfasst somit die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen, das Verkehrsverwaltungsrecht, die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem Autokauf, sowie das Versicherungsrecht im Bereich der Kfz-Versicherung (Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht).
Im Falle eines Verkehrsunfalles machen wir bei der gegnerischen Versicherung Ihre Ansprüche für Sie geltend. Insbesondere sind dies Ersatz für die Schäden am Fahrzeug bzw. für die Kosten der Reparatur, Gutachterkosten, Ersatz für den Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und auch weniger Schadenspositionen wie etwa den Ersatz für einen möglichen Haushaltsführungsschaden. Auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes stellen einen Schaden dar und sind von der Versicherung des Unfallgegners zu ersetzen. Natürlich übernehmen wir für Sie in Abstimmung mit Ihrer eigenen Kfz-Versicherung auch Ihre Vertretung, falls der Unfallgegner gegen Sie Ansprüche geltend macht und Sie oder Ihre Versicherung der Auffassung sind, diese seien unberechtigt.
Ein weiteres Kerngebiet des Verkehrsrechts ist die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen. Hierunter fallen etwa Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen und anderen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Nötigung im Straßenverkehr bis zur fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass Sie sich bereits direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens oder der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter anwaltlich beraten lassen. Hierdurch lässt sich unter Umständen bereits im Vorfeld verhindern, dass überhaupt ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl erlassen wird. Teilweise lässt sich in Fällen mit geringer Verteidigungsmöglichkeit ein ausgesprochenes Fahrverbot, insbesondere bei Ersttätern, in eine Geldstrafe umwandeln oder zumindest die Abgabe des Führerscheins in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie ihn entbehren können – etwa in der Urlaubszeit. Natürlich besteht natürlich stets die Möglichkeit, dass eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung der Polizei falsch ist oder das Tatfoto zur Identifizierung des Täters nicht ausreicht. In diesem Falle empfiehlt es sich unter Umständen, die Beweismittel anzuzweifeln.
In den Bereich des sogenannten Verkehrsverwaltungsrechts fällt etwa die Erteilung einer Fahrtenbuchauflage oder die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg mit den damit verbundenen Nachteilen wie beispielsweise dem Entzug der Fahrerlaubnis. Aus Überzeugungsgründen nicht Behilflich sein können wir bei rechtlichen Problemen, welche im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland auftreten, da wir als Organ der Rechtspflege kein Interesse daran haben, unsere Dienste für die Umgehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis anzubieten.
Auch beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtahrzeugs tauchen immer wieder Probleme auf. Welche Ansprüche bestehen im Falle eines Defekts am Fahrzeug nach dem Kauf. Können Sie als Verbraucher vom Vertrag zurück treten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen, und welche recht stehen Ihnen als gewerblicher Käufer oder Verkäufer zu. Gerne helfen wir Ihnen, diese Fragen zu beantworten und klären wir Sie als Käufer oder Verkäufer über Ihre Rechte auf.
Letztlich helfen wir Ihnen auch bei Schwierigkeiten mit Ihrer eigenen Kfz-Versicherung, wenn diese etwa nach einen Verkehrsunfall nicht eintreten oder bei Ihnen Regress nehmen will.